Was ist §14a EnWG?

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland bezieht sich auf Regelungen zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Energienetz – insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende und intelligenten Stromnetzen (Smart Grids).​


Hier ist eine vereinfachte Übersicht darüber, worum es bei § 14a EnWG geht nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung:​

§ 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Diese Vorschrift regelt die Bedingungen, unter denen Stromnetzbetreiber (insbesondere Verteilnetzbetreiber oder VNBs) den Stromverbrauch bestimmter elektrischer Geräte in Privathaushalten oder Unternehmen zeitweise reduzieren oder steuern dürfen – im Gegenzug für reduzierte Netzentgelte oder andere Vorteile für den Endverbraucher.

Gilt für Geräte wie:

  • Elektrische Wärmepumpen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
  • Batteriespeichersysteme
  • Klimaanlagen oder Nachtspeicherheizungen

Hauptziele:

  • Sicherstellung der Netzstabilität bei Spitzenlastzeiten
  • Integration erneuerbarer Energien ermöglichen
  • Teuren und langsamen Netzausbau möglichst vermeiden
  • Intelligente und flexible Energienutzung fördern

Steuerung der DEFA Power Ladestation gemäß §14a EnWG:

Um den Anforderungen des §14a EnWG zu entsprechen, kann der Netzbetreiber die DEFA Power Ladestation auf eine der folgenden Arten steuern:​

  1. Über Rundsteuertechnik
    Integration des Produkts Perific Max
  2. Über Modbus TCP
    Anschluss eines lokalen Modbus-Controllers
  3. Verbindung der Ladestation mit einem CSMS (Charging Station Management System) zur Fernsteuerung über die Cloud

1. Steuerung über FNN (Rundsteuerempfänger):

§14a GNEtzkontrolle - mit Perific

DEFA Power kann mit dem Gerät Perific Max verbunden werden – einem kompakten Rundsteuerempfänger, der den FNN-Spezifikationen entspricht. Er interpretiert die Signale des Netzbetreibers und Kommuniziert die entsprechenden Steuerbefehle an die Ladestation.
👉 Die Installationsanleitung finden Sie hier.

2. Verwendung von Modbus TCP:

§14a GNEtzkontrolle - mit Modbus

Eine lokale Modbus-kompatible Einheit empfängt Steuersignale vom Netzbetreiber und leitet diese über das Modbus TCP-Protokoll an DEFA Power weiter. Diese Lösung ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Lastmanagement, ohne auf eine Cloud-Verbindung angewiesen zu sein.

Alternativ kann, wenn die im System installierte FNN-Box Modbus TCP unterstützt und Steuerfunktionen enthält, diese direkt als Modbus-Steuereinheit fungieren. In diesem Fall ist keine zusätzliche Steuereinheit erforderlich – die FNN-Box kommuniziert direkt mit DEFA Power, um die Anforderungen des §14a EnWG zu erfüllen.

👉 Die Installationsanleitung zur Aktivierung von Modbus auf DEFA Power finden Sie hier.

3. Verwendung von OCPP 2.0.1 (Cloud-basiert):

§14a GNEtzkontrolle - mit Cloud

Verwendung von OCPP 2.0.1 (Cloud-basiert):
Fernsteuerung der Ladestation über Cloud und Backend.

DEFA Power unterstützt OCPP 2.0.1 – den internationalen Protokollstandard für die Kommunikation zu Elektrofahrzeug-Ladestationen. Dadurch kann die Ladestation über die Cloud mit einem Charging Station Management System (CSMS) verbunden werden.

Über diese Backend-Verbindung kann der Netzbetreiber die Ladeleistung bei hoher Nachfrage aus der Ferne anpassen und somit die Anforderungen des §14a erfüllen, ohne lokale Hardwareänderungen vornehmen zu müssen.

Unterstützte Backends: [hier klicken]
Möchten Sie ein anderes Backend verwenden? Wenn Sie ein Backend einsetzen, das OCPP 2.0.1 unterstützt und nicht in der Liste aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]. Wir können Ihr gewünschtes Backend problemlos in DEFA Power integrieren.

👉 Installationsanleitung hier verfügbar.

Gehe zu dieser Seite, um herauszufinden, welche Backends unterstützt werden, um DEFA Power über OCPP 2.0.1 zu steuern.


Veröffentlicht: 6. Mai 2025